Damit es gut weitergeht.
Den Wenigsten fällt es leicht, über das eigene Testament nachzudenken. Gleichzeitig sollte es uns aber ein Anliegen sein, ein Testament zu verfassen. Denn damit entscheiden wir selbst und nicht etwa der Gesetzgeber, was mit unserem Vermögen – egal ob groß oder klein – nach unserem Tod passiert. So können wir noch zu Lebzeiten darüber verfügen, wie unser Vermögen weiterwirken soll.
Vor allem anderen ist es wichtig, die eigene Familie gut versorgt zu wissen. Und auch Freunde und weiter entfernte Verwandte, die einem nahe stehen, können begünstigt werden.
Darüber hinaus kann die Hinterlassenschaft auf einer weiteren Ebene wirken: Immer mehr Menschen entscheiden sich, in ihrem Testament neben ihrer Familie auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, die ihnen am Herzen liegt.
Unsere Arbeit am Sterntalerhof ist in den vergangenen Jahren erstmals testamentarisch bedacht worden: Eine alleinstehende Dame hat uns ihr Haus hinterlassen, ein langjähriger Spender hat dem Sterntalerhof als einer von 4 Organisationen einen Geldbetrag vermacht.
Sollten auch Sie in Erwägung ziehen, den Sterntalerhof auf diesem Wege zu bedenken, möchte ich Sie dabei nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen:
1. Die Initiative “Vergissmeinnicht” hat alle wichtigen Informationen zusammengetragen, zu denen Sie mit Klick auf Hier gelangen.
2. Gerne kann ich Ihre Fragen mit dem Notar unseres Vertrauens für Sie abklären.
3. Für ein persönliches Gespräch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Unsere Spenderinnen und Spender, Partner-Unternehmen und Benefize ermöglichen uns die tägliche Arbeit mit den uns anvertrauten Familien. Eine Hinterlassenschaft ermöglicht uns, das “Konzept Sterntalerhof” Stück für Stück weiter wachsen zu lassen, indem wir weitere Angebote aufbauen können.
Sie können mit Ihrem Vermächtnis jedenfalls die Zukunft am Sterntalerhof ein Stück mitgestalten und Bleibendes für die nächsten Generationen schaffen, das noch lange nachwirkt.