Zum Hauptinhalt springen

Wichtige Fragen

und ihre Antworten:


Wir haben gesammelt was wir des öfteren gefragt werden. Vielleicht finden auch Sie Antwort auf eine ihrer wichtigen Fragen. Falls nicht, freuen wir uns von Ihnen zu hören: so erreichen Sie uns.

zur Betreuung
Ab wann können Familien an den Sterntalerhof kommen?

Die Voraussetzung für einen stationären Aufenthalt am Sterntalerhof ist die Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung eines Kindes oder Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die palliative Begleitung von Kindern, jugendlichen und jungen Erwachsenen beginnt (anders als jene bei Erwachsenen) bereits mit der Diagnose.

Wie läuft die Organisation eines stationären Aufenthaltes ab?

Alles beginnt mit einem Gespräch. Bei einem telefonischen Erstgespräch mit unserer Sozialarbeiterin wird zunächst abgeklärt ob ein stationärer Aufenthalt fachlich gerechtfertigt ist und ob sowohl für euch als auch für uns die allgemeinen Rahmenbedingungen passend sind.

Ist das geklärt senden wir Fragebögen zur Vorbereitung auf den Aufenthalt zu. Nach Erhalt der Fragebögen beginnen wir gemeinsam mit den Familien die konkrete Planung eines Aufenthaltes (Termin finden, genaue Abklärung: was wird zusätzlich gebraucht, gibt es Allergien, Unverträglichkeiten, wie sollen wir die Wohnungen herrichten, etc…).

Wie erhalte ich eine TrostBox?

Das kommt zunächst ein bisschen darauf an, warum Du Pferdinands TrostBox benötigst. Wenn Du sie aus persönlicher Betroffenheit durch einen Todesfall in der Familie benötigst, erhältst du sie kostenlos von uns per Post zugeschickt. Begleiter*innen in der Trauer können Pferdinands Trostbox über unsere Initiative Schenken hilft bestellen und sie wird innerhalb weniger Tage kostenlos mit DPD zugestellt. Alle Informationen dazu auch hier

Wie lange ist die Warteliste für einen stationären Aufenthalt?

Es gibt in dem Sinn keine Warteliste. Unsere Sozialarbeiterinnen teilen die Familien je nach Dringlichkeit und zeitlicher Kapazität ein.

Wie viel kostet ein Aufenthalt?

Unser Credo seit der ersten Stunde ist, dass eine fachlich gerechtfertigte Begleitung nicht an der Finanzierung scheitern darf. Unabhängig davon wissen wir auch, dass eine schwere Erkrankung eines Kindes in aller Regel eine finanzielle Mehrbelastung für betroffene Familien bedeutet. Ein Aufenthalt kostet daher das, was ihr bereit seid zu geben und euch gut leisten könnt. Der Rest wird vom Netzwerk der Sterntalerinnen und Sterntaler getragen.

Bekomme ich eine Pflegefreistellung für den Aufenthalt?

Nein, da der Sterntalerhof keine Rehabilitationseinrichtung ist. Nähere Auskünfte gerne unter sozialarbeit@sterntalerhof.at

Wie wohnen wir bei euch am Sterntalerhof?

Für die Lebensbegleitung haben auf unserer Anlage ein Familienhaus mit drei seperaten, bezugsfertigen Wohneinheiten. Für Aufenhalte der Sterbe- und Trauerbegleitung seid ihr vermutlich im Sternenhaus untergebracht. Auch das steht auf der Anlage – nur etwas Abseits. Bilder von den unterschiedlichen Wohnungen findet ihr auf der Seite für Familien.

Was müssen wir mitnehmen?

Alles was ihr für euch braucht. Bettwäsche, Handtücher und Lebensmittel werden von uns zur Verfügung gestellt. Eventuelle Sonderwünsche (spezielles Pflegematerial, Sauerstofff etc.) betrifft, besprecht bitte im Vorfeld mit unsere Sozialarbeiterinnen.

Wie viele Familien sind gleichzeitig am Sterntalerhof?

Wir betreuen maximal 4 Familien gleichzeitig.

Sterben bei euch die Kinder?

Der Kern unserer Arbeit ist die stationäre Lebensbegleitung, also die Begleitung von Familien mit kranken Kindern ab deren Diagnose. Diese Lebensbegleitung kann auch zur Sterbebegleitung vor Ort werden, wenn dies von der Familie gewünscht ist. Es ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.

Haben wir auch Freizeit bzw. was können wir in der Freizeit bei euch machen?

Zunächst ja, ihr habt auch Freizeit. Wir gestalten das therapeutische Angebot rund um eure Wünsche und Bedürfnisse. Das Freizeitangebot hängt stark von der Jahreszeit und der Mobilität ab und reicht von Spaziergängen in den Lafnitzauen in den warmen Jahreszeiten über (relativ) nahgelegene Motorikparks bis zu Thermenbesuchen in der kälteren Zeit. Besprecht das am Besten mit unseren Sozialarbeiterinnen bzw. eurer Bezugsbetreuung.

zur Spende
Welches Spendenkonto ist das „richtige“?

Der Sterntalerhof hat mehrere Spendenkonten. Dies hat interne Gründe, hauptsächlich zur zur besseren Zuordenbarkeit. Unsere zwei Hauptspendenkonten sind bei der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG. Sowohl das Spendenkonto mit dem IBAN AT11 1813 0802 5454 0001  als auch jenes mit dem IBAN AT81 1813 0802 5454 0002 sind korrekt und können für Spenden zu Gunsten unserer Arbeit verwendet werden. Darüber hinaus haben wir auch noch ein Spendenkonto bei der Erste Bank mit dem IBAN AT54 2011 1000 0581 8028 welches insbesondere Netbanking-System „George“ vorgeschlagen wird. Auch sämtliche Spenden auf dieses Konto kommen dem Vereinszweck am Sterntalerhof zu Gute.

Einkäufe über unsere Initiative Schenken hilft sind auf das Konto mit dem IBAN AT27 1813 0802 5454 0004 zu bezahlen.

Sollten Sie einmal das „falsche“ Spendenkonto erwischt haben, machen Sie sich keine Sorgen, wir buchen das intern um.

Warum sind unsere Spendenkonten bei der Ärzte- und Apothekerbank?

Die kurze Antwort ist: weil wir uns vor jahrzehnten dafür entschieden haben. Inzwischen verbindet uns eine besonders vertrauensvolle Beziehung zur Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG und deren Mitarbeiter*innen. Als österreichische Standesbank für die Ärzte- und Apothekerschaft setzt die Bank einen Schwerpunkt in der Betreuung dieser Branche – ist aber nicht exklusiv für diesen Berufsstand da. Abgesehen von dem administrativen und organisatorischen Aufwand ein über Jahrzehnte etabliertes Spendenkonto zu welchseln – von den Unannehmlichkeiten unserer Spenderinnen und Spender ganz zu schweigen – sahen und sehen wir keinen Grund unsere „Hausbank“ zu wechseln.

Kann ich die Spende persönlich vorbei bringen oder soll/muss ich sie überweisen

Wir freuen uns immer, wenn Wegbegleiter sich einen persönlichen Eindruck von unserer Infrastruktur und der Arbeit mit betroffenen Familien machen möchten. Sie können auch eine Spende in Bar mitbringen. Da wir diese im Anschluss aber bei der Bank auf unser Spendenkonto einzahlen müssen, tun Sie uns einen kleinen Gefallen, wenn Sie die Spende gleich selbst überweisen. Unser allgemeines Spendenkonto hat den IBAN: AT11 1813 0802 5454 0001. Herzlichen Dank!

Meine Spende via Bankeinzug wurde nicht abgebucht. Warum?

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft unsere Arbeit zu unterstützen! Einzüge werden in aller Regel am 5. des Folgemonats getätigt. Sollte dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, ziehen wir am nächsten Werktag ein. Sollte trotzdem kein Einzug erfolgen, prüfen Sie bitte ob der Auftrag durchgegangen ist und Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail inkl. Mandatsreferenznummer erhalten haben. Falls nicht, probieren Sie es bitte noch einmal.

Kann man den Sterntalerhof besuchen kommen?

Sehr gerne. Wir freuen uns immer unseren Wegbegleitern die Möglichkeit zu geben, einen persönlichen Eindruck unserer Arbeit mit betroffenen Familien zu gewinnen. Wir bitten Sie nur im Sinne des Schutzes der Privatsphäre unserer Klient*innen vorher einen Termin zu vereinbaren: So erreichen Sie uns

Wann wird meine Spende zur steuerlichen Berücksichtigung an das Finanzamt gemeldet?

Wir übermitteln die Spenden eines Kalenderjahres den zuständigen Finanzämtern bis spätestens 28. Februar des Folgejahres. Sollte es zu Fehlern, Korrekturen oder Änderungswünsche kommen, können wir zeitnah und problemlos Korrekturmeldungen machen. Die Hauptmeldung sowie mögliche Korrekturmeldungen erscheinen je nach Arbeitsbelastung der Finanzämter in der Regel innerhalb weniger Stunden in Ihrem Steuerakt. Anfang des Kalenderjahres kann es auf Grund der Vielzahl der Übermittlungen zu Verzögerungen von wenigen Tagen kommen.

Was ist die Lotterie „Das gute Los“ und warum machen wir da mit?

Das gute Los ist eine gemeinnützige Lotterie auf Basis des österreichischen Glücksspielgesetzes. Veranstaltet wird sie von insgesamt 23 gemeinnützigen Organisationen in Österreich (aufgeteilt in die Frühlings- und Sommerlotterie). Der Reinertrag der Lotterie wird zur Förderung ebendieser Vereinszwecke verwendet.

Der Sterntalerhof ist seit vielen Jahren einer der Mitveranstalter der Lotterie. Warum? Weil wir uns dazu entschieden haben und weil wir uns für unsere Unterstützerinnen freuen, dass sie mit etwas Glück neben dem guten Gefühl eine wertvolle Arbeit zu unterstützen auch etwas gewinnen können.

Was sind Kranzspenden und wie funktioniert diese Form der Unterstützung?

Kranzspenden sind geldwerte Spenden an eine gemeinnützige/spendenfinanzierte Organisation die anstelle von Blumen/Kränzen bei einem Todesfall auf Wunsch der verstorbenen Person oder der Hinterbliebenen gesammelt werden. In der Regel vermerkt der/die Bestatter*in auf der Parte den entsprechenden Wunsch sowie den IBAN der gewählten Organisation. Um Spenden einem bestimmten Todesfall zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn der Name der verstorbenen Person bei der Überweisung / Online-Spende vermerkt wird. Die Hinterbliebenen erhalten von uns eine Liste mit den Namen der Spender*innen, damit sie sich entsprechend bedanken können. Die einzelnen Spendenbeträge dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben, die gesamte Spendensumme jedoch schon.

Ich habe im Webshop eingekauft. Kann ich diesen Einkauf als Spende geltend machen?

Nein leider. Eine Spende ist per Definition und auch im Auge des Gesetzgebers eine Leistung ohne Gegenleistung. Der Einkauf von Geschenkboxen und Co über unsere Initiative „Schenken hilft“ kommt zwar unserer Arbeit zu Gute, kann aber nicht steuerlich (in Form der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden) geltend gemacht werden.