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Gemeinsam sind wir Sterntaler

und schenken Kindern ein Heute, deren Morgen in den Sternen steht. Danke, dass Sie an unserer Seite sind.


Der Sterntalerhof finanziert seine Arbeit vom ersten Tag an ausschließlich über private Mittel. Die Zivilgesellschaft ist daher nicht nur wichtig, sondern von existenzieller Bedeutung für unsere Arbeit.

Egal ob uns Unterstützung in Form von Geld, Zeit oder Knowhow gewährt wird, egal ob es sich um eine einmalige Benefizaktion handelt oder eine langfristige Unternehmenspartnerschaft, es ist immer ein Mensch, der sich entschieden hat, uns ein Stück des Weges zu begleiten.

Fragen & Antworten

Welches Spendenkonto ist das „richtige“?

Der Sterntalerhof hat mehrere Spendenkonten. Dies hat interne Gründe, hauptsächlich zur besseren Zuordenbarkeit. Unsere zwei Hauptspendenkonten sind bei der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG. Sowohl das Spendenkonto mit dem IBAN AT11 1813 0802 5454 0001  als auch jenes mit dem IBAN AT81 1813 0802 5454 0002 sind korrekt und können für Spenden zu Gunsten unserer Arbeit verwendet werden. Darüber hinaus haben wir auch noch ein Spendenkonto bei der Erste Bank mit dem IBAN AT54 2011 1000 0581 8028 welches insbesondere im Netbanking-System „George“ vorgeschlagen wird. Auch sämtliche Spenden auf dieses Konto kommen dem Vereinszweck am Sterntalerhof zu Gute.

Einkäufe über unsere Initiative Schenken hilft sind auf das Konto mit dem IBAN AT27 1813 0802 5454 0004 zu bezahlen.

Sollten Sie einmal das „falsche“ Spendenkonto erwischt haben, machen Sie sich keine Sorgen, wir buchen das intern um.

Warum sind unsere Spendenkonten bei der Ärzte- und Apothekerbank?

Die kurze Antwort ist: weil wir uns vor Jahrzehnten dafür entschieden haben. Inzwischen verbindet uns eine besonders vertrauensvolle Beziehung zur Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG und deren Mitarbeiter*innen. Als österreichische Standesbank für die Ärzte- und Apothekerschaft setzt die Bank einen Schwerpunkt in der Betreuung dieser Branche – ist aber nicht exklusiv für diesen Berufsstand da. Abgesehen von dem administrativen und organisatorischen Aufwand ein über Jahrzehnte etabliertes Spendenkonto zu wechseln – von den Unannehmlichkeiten für die Spenderinnen und Spender ganz zu schweigen – sahen und sehen wir keinen Grund unsere „Hausbank“ zu wechseln.

Kann ich die Spende persönlich vorbei bringen oder soll/muss ich sie überweisen

Wir freuen uns immer, wenn sich Wegbegleiter*innen einen persönlichen Eindruck von unserer Infrastruktur und der Arbeit mit betroffenen Familien machen möchten. Sie können auch eine Spende in Bar mitbringen. Da wir diese im Anschluss aber bei der Bank auf unser Spendenkonto einzahlen müssen, tun Sie uns einen kleinen Gefallen, wenn Sie die Spende gleich selbst überweisen. Unser allgemeines Spendenkonto hat den IBAN: AT11 1813 0802 5454 0001. Herzlichen Dank!

Meine Spende via Bankeinzug wurde nicht abgebucht. Warum?

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft unsere Arbeit zu unterstützen! Einzüge werden in aller Regel am 5. des Folgemonats getätigt. Sollte dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, ziehen wir am nächsten Werktag ein. Sollte trotzdem kein Einzug erfolgen, prüfen Sie bitte ob der Auftrag von Ihrem Konto durchgegangen ist und Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail inkl. Mandatsreferenznummer erhalten haben. Falls nicht, probieren Sie es bitte noch einmal.

Kann man den Sterntalerhof besuchen kommen?

Sehr gerne. Wir freuen uns immer unseren Wegbegleiter*innen die Möglichkeit zu geben, einen persönlichen Eindruck unserer Arbeit mit betroffenen Familien zu geben. Wir bitten Sie nur im Sinne des Schutzes der Privatsphäre unserer Klient*innen vorher einen Termin zu vereinbaren: So erreichen Sie uns

Wann wird meine Spende zur steuerlichen Berücksichtigung an das Finanzamt gemeldet?

Wir übermitteln die Spenden eines Kalenderjahres den zuständigen Finanzämtern bis spätestens 28. Februar des Folgejahres. Sollte es zu Fehlern, Korrekturen oder Änderungswünsche kommen, können wir zeitnah Korrekturmeldungen machen. Die Hauptmeldung sowie mögliche Korrekturmeldungen erscheinen je nach Arbeitsbelastung der Finanzämter in der Regel innerhalb weniger Stunden in Ihrem Steuerakt. Anfang des Kalenderjahres kann es auf Grund der Vielzahl der Übermittlungen zu Verzögerungen von wenigen Tagen kommen.

Was ist die Lotterie „Das gute Los“ und warum machen wir da mit?

Das gute Los ist eine gemeinnützige Lotterie auf Basis des österreichischen Glücksspielgesetzes. Veranstaltet wird sie von insgesamt 23 gemeinnützigen Organisationen in Österreich (aufgeteilt in die Frühlings- und Sommerlotterie). Der Reinertrag der Lotterie wird zur Förderung ebendieser Organisationen und ihrer jeweiligen Zwecke verwendet.

Der Sterntalerhof ist seit vielen Jahren einer der Mitveranstalter der Lotterie. Warum? Weil wir uns dazu entschieden haben und weil wir uns für unsere Unterstützerinnen freuen, dass sie, mit etwas Glück, neben dem guten Gefühl eine wertvolle Arbeit zu unterstützen, auch etwas gewinnen können.

Was sind Kranzspenden und wie funktioniert diese Form der Unterstützung?

Kranzspenden sind geldwerte Spenden an eine gemeinnützige/spendenfinanzierte Organisation die anstelle von Blumen/Kränzen bei einem Todesfall auf Wunsch der verstorbenen Person oder der Hinterbliebenen gesammelt werden. In der Regel vermerkt der/die Bestatter*in auf der Parte den entsprechenden Wunsch sowie den IBAN der gewählten Organisation. Um Spenden einem bestimmten Todesfall zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn der Name der verstorbenen Person bei der Überweisung / Online-Spende vermerkt wird. Die Hinterbliebenen erhalten auf Wunsch von uns eine Liste mit den Namen der Spender*innen, damit sie sich entsprechend bedanken können. Die einzelnen Spendenbeträge dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben, die gesamte Spendensumme jedoch schon.

Ich habe im Webshop eingekauft. Kann ich diesen Einkauf als Spende geltend machen?

Nein leider. Eine Spende ist per Definition und auch im Auge des Gesetzgebers eine Leistung ohne Gegenleistung. Der Einkauf von Geschenkboxen und Co über unsere Initiative Schenken hilft kommt zwar unserer Arbeit zu Gute, kann aber nicht steuerlich (in Form der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden) geltend gemacht werden.

Zu Ihrer Sicherheit

Vertrauen ist gut.
Kontrolle ist besser.


Österreichisches Spendengütesiegel

Seit 2012 trägt der Sterntalerhof das Österreichische Spendengütesiegel! Auch hierfür ist die jährliche Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer Voraussetzung. Es ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle von Spenden sammelnden Organisationen. Dieses setzt Standards in der Spendenmittelaufbringung und -verwendung, verpflichtet Organisationen zu effizienter Arbeit und bietet Spender*innen Transparenz und Sicherheit.

Steuerliche Absetzbarkeit
der Spenden

Ihre Spende an den Sterntalerhof ist gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG steuerlich absetzbar! Unsere BMF-Registrierungsnummer: SO 1157.
Der Sterntalerhof befindet sich seit Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden auf der Liste der steuerlich begünstigten Organisationen des BMF. Deren Prüfung erfolgt jedes Jahr aufs Neue durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und wird uns jährlich vom Bundesministerium für Finanzen per Bescheid bestätigt.

Internes Kontrollsystem
Internes Kontrollsystem

Der Sterntalerhof ist ein im unabhängiger, gemeinnütziger mildtätiger Verein nach dem österreichischen Vereinsgesetz. Die Statuten sehen eine Aufteilung der Aufgaben auf Generalversammlung, Vorstand und Rechnungsprüfer vor. Das etablierte internes Kontrollsystem, welches jedes Jahr Gegenstand der Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ist, gewährleistet betriebswirtschaftliche Seriosität.

European Trustmark

Der Sterntalerhof wurde nach den österreichischen E-Commerce-Gütezeichenkriterien geprüft und mit dem European Trustmark Gütezeichen ausgezeichnet. Das European Trustmark bietet ein kompetentes europäisches Netzwerk in Sachen E-Commerce und ermöglicht es, seriöse Websites auf den ersten Blick zu erkennen und garantiert Sicherheit und Vertrauen beim Einkauf im Internet. Damit sind auch ihre Einkäufe bei Schenken hilft entsprechend abgesichert.

Prüfung gemäß § 22 Abs. 2 VerG

Der Sterntalerhof unterzieht seinen Jahresabschluss jedes Jahr der Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, welcher die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die statutengemäße Verwendung der Mittel bestätigt.

256-Bit SSL-/
TLS-Verschlüsselung

Sowohl Ihre Spende wie auch Ihr Einkauf werden über einen SSL-TLS-Secure-Server abgewickelt, und alle Daten werden verschlüsselt übertragen. Wir verwenden ein 256-Bit SSL-/TLS-Zertifikat welches die Sichere Übertragung Ihrer Bezahldaten sowie den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet.